Gesetzliche Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Frist | zu prüfen durch |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | Elektrofachkraft oder qualifizierte Person |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen und nicht stationären Anlagen | 6 Monate werktäglich | Benutzer |
Gesetzliche Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel | Frist | zu prüfen durch |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen |
je nach Bedingungen 3-6 Monate | Elektrofachkraft oder qualifizierte Person |
Anschlussleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
je nach Bedingungen 1-2 Jahre | Elektrofachkraft oder qualifizierte Person |
(Ohne Garantie auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit)
Maßgeblich ist die Prüfplakette am Gerät.