Gesetzliche Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel Frist zu prüfen durch
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen 1 Monat Elektrofachkraft oder qualifizierte Person
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen und nicht stationären Anlagen 6 Monate werktäglich Benutzer

 

Gesetzliche Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel Frist zu prüfen durch
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
je nach Bedingungen 3-6 Monate Elektrofachkraft oder qualifizierte Person
Anschlussleitungen mit Stecker
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
je nach Bedingungen 1-2 Jahre Elektrofachkraft oder qualifizierte Person

(Ohne Garantie auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit)

Maßgeblich ist die Prüfplakette am Gerät.





Kontakt

Service

Über uns

Datenschutz

E-Mail

Anfahrt

DGUV Vorschrift 3

Brandschutz

Arbeitsschutz

Leistung

Wer wir sind

Adresse

Datenschutz


CVtec home | CVtec GmbH, Vitusstraße 1, 41061 Mönchengladbach | Impressum